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Elektrizitätsversorgung
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Stromtarife
für Privatkunden, Geschäftskunden und Grossbezüger
Vergütung R 2024
(Rücklieferung in das Versorgungsnetz)
Abnahme öMw 2024
(Abnahme ökologischer Mehrwert)
Strom Temp 2024
(Temporäre Anlagen)
Preisblatt EEA 2024
(EnergieErzeugungsAnlagen)
Tarif MDL 2024
(Messdienstleistungen)
Die Strompreis setzt sich zusammen aus:
Veränderungen ergeben sich 2024 wie schon 2023 bei den Energietarifen, den Netznutzungstarifen und den Abgaben.
Die Energietarife wiederum hängen vor allem von folgenden Faktoren ab:
Das liegt an den lokalen Unterschieden sowohl bei den Energietarifen als auch bei den Netznutzungstarifen:
Das hat vor allem zwei Gründe:
Nein. Gerade im Jahr 2023 mit rekordhohen Handelspreisen hat sich diese Beschaffungsstrategie als richtig erwiesen. Denn ohne die Beschaffung zu mehreren Zeitpunkten wären die Strompreise 2023 vieler Energieversorger noch deutlich stärker gestiegen. Umgekehrt hat eine solche Strategie zur Folge, dass die Energietarife noch nicht sinken, sondern erst zeitlich verzögert in den kommenden Jahren. Die Marktausschläge werden für die Kundinnen und Kunden abgefedert und geglättet.
Nein. In der Schweiz sind die Strompreise der Grundversorgung stark reguliert und werden nach gesetzlichen Vorgaben kalkuliert. Dabei gilt die sogenannte Cost-Plus-Methode: Die Energieversorger dürfen jene Kosten vollständig in die Tarife einrechnen, die ihnen durch den Betrieb ihres Stromnetzes und durch die Beschaffung der Energie entstanden sind. Darüber hinaus darf pro Kundin oder Kunde eine jährliche Vertriebspauschale von 75 Franken (ab 2024: 60 Franken) einkalkuliert werden, die alle weiteren Kosten (Verrechnung, Kundendienst, Kommunikation etc.) abdecken muss. Diese Vorgaben ermöglichen in der Grundversorgung also kaum einen Gewinn – auch bei marktbedingt hohen Strompreisen nicht.
Alle Energieversorger in der Schweiz müssen ihre Stromtarife der Grundversorgung fürs folgende Jahr immer bis Ende August der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) melden. Diese prüft die Tarife in einem mehrstufigen Verfahren:
Lassen Sie sich die Preiserhöhung zuerst vom Kundendienst Ihres Energieversorgers detailliert erklären. Wenn Sie dann immer noch der Meinung sind, dass die Preiserhöhung unangemessen ist, können Sie dies der ElCom mit dem Kontaktformular auf www.elcom.admin.ch melden.
In der aktuellen Situation ist das Gegenteil der Fall: Die Haushalte profitieren davon, dass sie in der stark regulierten Grundversorgung sind. Zum Vergleich: Für Schweizer Unternehmen, die ihren Strom am freien Markt beziehen und ihren Anbieter wählen können, sind die Strompreise im Jahr 2023 noch viel stärker gestiegen. Auch die Haushalte in Deutschland, wo der Strommarkt vollständig liberalisiert ist, waren meist von starken Preiserhöhungen betroffen.
Mit den sogenannten Systemdienstleistungen sorgt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid dafür, dass die benötigte und die gelieferte Menge Strom im Gleichgewicht bleiben und die Stromversorgung in der Schweiz zuverlässig funktioniert. Je nach Situation wird dazu zusätzliche Energie ins Schweizer Energiesystem eingespeist oder dem System Energie entzogen. Die Kapazitäten für beide Fälle muss Swissgrid beschaffen, zum Beispiel bei Betreibern grosser Wasserkraftwerke. Die Preise dafür richten sich nach den Handelspreisen für Strom. Daher ist Swissgrid genau wie die lokalen Energieversorger von den hohen Handelspreisen seit 2022 betroffen und muss die höheren Kosten nun auf die Stromkundinnen und -kunden überwälzen.
Die Reservekraftwerke gehören zu den Massnahmen des Bundes gegen die drohende Energiemangellage im Winter. Der Bund hat angeordnet, dass die Kosten dafür über die nationale Netzgesellschaft Swissgrid verrechnet werden. Swissgrid berechnet dafür 1.20 Rp./kWh. Diese Kosten werden in die Netznutzungstarife der lokalen Energieversorger einkalkuliert und so auf die Kundinnen und Kunden überwälzt.
Ihre Ansprechperson für Stromtarife: Kundenservice
41 71 677 61 85 info@energiekreuzlingen.ch
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