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  • Biogas aus Gartenabfällen statt Erdgas aus der Ferne.

    Biogas aus Gartenabfällen statt Erdgas aus der Ferne.

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Gesetz über die Energienutzung Thurgau (neu seit 1. Juli 2020)

Wichtige Info zum Ersatz Ihrer Gasheizung

Ab dem 1. Juli 2020 gilt im Kanton Thurgau das neue Energiegesetz. Darin ist auch der Ersatz von Gasheizungen geregelt. Eine gute Nachricht vorab: Im Kanton Thurgau ist Biogas als erneuerbare Energie im Gesetz verankert. 

Was das Gesetz für Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer mit Gasheizung bedeutet, erfahren Sie in unserem nachfolgenden Erklär-Video, auf gas-hat-zukunft.ch  und auf der kantonalen Website energie.tg.ch

Biogas-Rechner

 

 

Das ist zu beachten – kurz zusammengefasst

Wurde die Baubewilligung Ihres Gebäudes nach dem 1. Juli 1988 erteilt? 
Dann reichen Sie Beleg der Baubewilligung, Heizungsunterlagen und Formulare EN-103 und EN-120 der Gemeinde ein.

Wurde die Baubewilligung Ihres Gebäudes vor dem 1. Juli 1988 erteilt? 
Hier haben Sie drei Möglichkeiten:

1. Nachweis erbringen, dass mindestens die Klasse D gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erreicht ist.
2. Gasheizung ersetzen und den erneuerbaren Energieanteil mit 20% Schweizer Biogas ersetzen. Hierfür benötigen Sie eine Vereinbarung über den Bezug des erneuerbaren Gases mit Energie Kreuzlingen.
3. Umsetzen einer Standardlösung gemäss der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung (ENV Anhang 3a).

Für die Lösung mit 20% Schweizer Biogas, berechnen Sie die Kosten für das Produkt BIOgas20 MuKEn mit unserem Biogas Rechner.

Biogas-Rechner

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Ihre Ansprechperson für Energiegesetz: Silvan Pfändler